Anhängerkupplung Eintragen: TÜV-Vorschriften und Einbauanleitung
In Deutschland gelten klare Regelungen: Verfügt man über eine EG- oder ABE-Genehmigung, ist eine Eintragung der Anhängevorrichtung nicht notwendig, ohne diese Unterlagen sind jedoch eine TÜV-Prüfung und eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere zwingend erforderlich. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über Anhängerkupplungen, deren Einbauvorschriften und Zulassung.
Gesetzliche Anforderungen für Anhängerkupplungen in Deutschland
Die gesetzlichen Anforderungen für Anhängerkupplungen in Deutschland sind klar definiert, aber nicht jedem Fahrzeughalter bekannt. Um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und rechtliche Probleme zu vermeiden, sollten Sie die folgenden Regelungen kennen.
Eintragungspflicht für Anhängerkupplungen
In Deutschland muss eine Anhängerkupplung nicht zwingend in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden – entscheidend ist, ob sie über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder ein EU-Prüfzeichen verfügt. Diese wichtige Information wird oft missverstanden, da viele Fahrzeughalter davon ausgehen, dass jede Anhängerkupplung eingetragen werden muss.
Besitzt Ihre AHK ein E-Prüfzeichen oder eine ABE, die für Ihr Fahrzeugmodell gültig ist, entfällt die Eintragungspflicht. Sie müssen lediglich die entsprechenden Papiere (ABE, Teilegutachten) bei der Nutzung der Anhängerkupplung mitführen, um bei einer Kontrolle die Zulässigkeit nachweisen zu können.
Die Eintragung bietet jedoch Vorteile:
- Sicherheit bei Kontrollen ohne Mitführen weiterer Dokumente
- Vereinfachter Nachweis bei Versicherungsfällen
- Höhere Rechtssicherheit im Falle eines Unfalls

Wann eine Anhängerkupplung in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden muss
Eine Eintragung der Anhängerkupplung in den Fahrzeugschein ist in folgenden Fällen verpflichtend:
- Wenn keine ABE oder kein EU-Prüfzeichen für die Kombination aus Fahrzeug und Anhängerkupplung vorliegt
- Bei Sonderanfertigungen ohne entsprechende Zulassung
- Bei älteren Fahrzeugen, für die keine typspezifische ABE verfügbar ist
- Wenn die Anhängerkupplung nicht exakt nach Herstellervorgaben montiert wurde
- Bei Veränderungen an der Anhängekupplung oder der Verbindung zum Fahrzeug
In solchen Fällen ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV oder DEKRA) erforderlich, nach der die Anhängerkupplung offiziell in die Fahrzeugpapiere eingetragen wird.
Unterschiede zwischen werkseitig montierten und nachgerüsteten Anhängerkupplungen
Zwischen werkseitig montierten und nachgerüsteten Anhängerkupplungen bestehen einige wesentliche Unterschiede, die für Fahrzeughalter relevant sind:
Merkmal |
Werkseitig montierte AHK |
Nachgerüstete AHK |
Eintragung |
Bereits in Fahrzeugpapieren eingetragen |
Je nach Dokumentation evtl. eintragungspflichtig |
Garantie |
Von Fahrzeuggarantie abgedeckt |
Abhängig vom Anbieter, oft separate Garantie |
Anpassung |
Optimal auf Fahrzeug abgestimmt |
Universell oder fahrzeugspezifisch |
Elektronik |
Fahrzeugelektronik perfekt integriert |
Nachrüstsätze können Anpassungen erfordern |
Kosten |
Im Fahrzeugpreis enthalten, oft teurer |
Nachträgliche Kosten, oft günstiger |
Werkseitig montierte Anhängerkupplungen sind bereits bei der Zulassung des Fahrzeugs in den Fahrzeugpapieren vermerkt. Nachgerüstete Modelle hingegen müssen, falls sie über keine ABE oder EU-Zulassung verfügen, separat eingetragen werden.
EU-Zulassungsvorschriften und ihre Bedeutung
Die EU-Zulassung für Anhängerkupplungen ist ein wesentlicher Faktor für die Frage der Eintragungspflicht. Eine Anhängerkupplung mit EU-Zulassung erkennen Sie am E-Prüfzeichen, das auf dem Typenschild der Kupplung zu finden ist.
Dieses E-Prüfzeichen (z.B. "E1" für Deutschland oder "E4" für die Niederlande) bestätigt, dass die Anhängerkupplung nach den einheitlichen europäischen Standards geprüft und zugelassen wurde. Die Zahl nach dem "E" steht für das Land, in dem die Zulassung erteilt wurde.
Die EU-Zulassung bietet folgende Vorteile:
- Europaweit anerkannte Zulassung
- Keine zusätzliche nationale Genehmigung erforderlich
- Vereinfachte Dokumentation
- In vielen Fällen entfällt die Eintragungspflicht
Besitzt Ihre Anhängerkupplung eine solche EU-Zulassung und ist sie für Ihr Fahrzeugmodell vorgesehen, reicht es, die entsprechenden Papiere mitzuführen – eine Eintragung in den Fahrzeugschein ist nicht zwingend erforderlich.
TÜV-Vorschriften und Abnahme
Die TÜV-Vorschriften und der Abnahmeprozess spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die legale Nutzung einer Anhängerkupplung geht, besonders wenn diese nicht über eine ABE oder EU-Zulassung verfügt.
TÜV-Anforderungen für Anhängerkupplungen
Der TÜV stellt klare Anforderungen an Anhängerkupplungen, um deren Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten:
- Technische Eignung: Die Anhängerkupplung muss für das spezifische Fahrzeugmodell geeignet sein.
- Belastbarkeit: Sie muss für die maximale Anhängelast des Fahrzeugs ausgelegt sein.
- Stützlast: Die maximale vertikale Last auf der Kupplung muss den Herstellervorgaben entsprechen.
- Montage: Die Befestigung am Fahrzeug muss fachgerecht nach Herstellervorgaben erfolgen.
- Elektrische Verbindung: Die elektrische Anlage muss korrekt angeschlossen sein und einwandfrei funktionieren.
- Sichtbarkeit des Kennzeichens: Das Kennzeichen des Fahrzeugs darf nicht verdeckt werden.
- Zugänglichkeit: Die Anhängerkupplung darf keine anderen Fahrzeugfunktionen beeinträchtigen.
Diese Anforderungen werden bei der TÜV-Abnahme geprüft und müssen vollständig erfüllt sein, damit die Anhängerkupplung zugelassen werden kann.

Der Abnahmeprozess für neue Anhängerkupplungen
Der Abnahmeprozess für eine neue Anhängerkupplung ohne ABE oder EU-Zulassung läuft typischerweise wie folgt ab:
- Terminvereinbarung: Vereinbaren Sie einen Termin bei einer Prüfstelle (TÜV, DEKRA, GTÜ etc.).
- Vorbereitung: Stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Dokumente vorhanden sind.
- Identitätsprüfung: Der Prüfer überprüft die Identität des Fahrzeugs anhand der Fahrzeugpapiere.
- Technische Prüfung: Die Anhängerkupplung wird auf korrekte Montage und Funktion geprüft.
- Elektrik-Test: Die elektrische Verbindung wird auf Funktionalität getestet.
- Dokumentation: Bei erfolgreicher Prüfung erstellt der Sachverständige ein Gutachten.
- Eintragung: Mit diesem Gutachten kann die Anhängerkupplung bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Der gesamte Prozess dauert in der Regel etwa 30-60 Minuten, abhängig von der Auslastung der Prüfstelle.
Benötigte Unterlagen bei der TÜV-Prüfung
Für eine erfolgreiche TÜV-Prüfung Ihrer Anhängerkupplung sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- ABE oder Teilegutachten der Anhängerkupplung (falls vorhanden)
- Montageanleitung des Herstellers
- Nachweis über die Montage (bei Fachwerkstatt: Rechnung)
- Bei selbst montierten Kupplungen: Bestätigung, dass die Montage gemäß Herstellervorgaben erfolgt ist
Je nach Prüfstelle und spezifischem Fall können weitere Dokumente erforderlich sein. Es empfiehlt sich daher, vorab bei der Prüfstelle nachzufragen, welche Unterlagen genau benötigt werden.
Häufige Gründe für das Nicht-Bestehen der Prüfung
Bei der TÜV-Abnahme einer Anhängerkupplung können verschiedene Probleme auftreten, die zum Nicht-Bestehen führen. Die häufigsten Gründe sind:
- Fehlerhafte Montage: Nicht nach Herstellervorgaben montierte Teile
- Ungeeignete Kupplung: Die Anhängerkupplung ist nicht für das Fahrzeugmodell zugelassen
- Mangelhafte Elektrik: Fehlerhafte oder unvollständige elektrische Anschlüsse
- Fehlende Dokumente: Unvollständige oder nicht vorhandene Dokumentation
- Korrosion oder Beschädigung: Beschädigte Teile oder Rostschäden
- Unzulässige Modifikationen: Eigenständige Änderungen an der Anhängerkupplung
- Überschreitung der Stützlast: Die Anhängerkupplung ist nicht für die angegebene Last ausgelegt
Um solche Probleme zu vermeiden, empfiehlt sich die Montage durch eine Fachwerkstatt und die sorgfältige Vorbereitung aller notwendigen Dokumente.
Verschiedene Zulassungskategorien
Anhängerkupplungen unterliegen verschiedenen Zulassungskategorien, die ihren Einsatzbereich und die rechtlichen Anforderungen definieren:
- Standard-Anhängerkupplungen: Für den allgemeinen Gebrauch mit PKW und leichten Nutzfahrzeugen.
- Landwirtschaftliche Anhängerkupplungen: Speziell für landwirtschaftliche Fahrzeuge und höhere Lasten.
- Kupplungen für schwere Nutzfahrzeuge: Für LKW und Busse mit besonderen Belastungsanforderungen.
- Spezial-Anhängerkupplungen: Für besondere Einsatzzwecke wie Autotransporter oder Bootstrailer.
Die Zulassungskategorie bestimmt auch, welche Anhänger mit der Kupplung gezogen werden dürfen und welche maximalen Lasten zulässig sind.
E-Prüfzeichen und ihre Bedeutung
Das E-Prüfzeichen auf einer Anhängerkupplung hat eine entscheidende Bedeutung für die Frage der Eintragungspflicht. Es zeigt an, dass die Kupplung nach europäischen Standards geprüft und zugelassen wurde.
Das E-Prüfzeichen besteht aus einem großen "E" gefolgt von einer Zahl in einem Kreis sowie einer Genehmigungsnummer. Die Zahl nach dem "E" steht für das Land, in dem die Zulassung erteilt wurde:
- E1: Deutschland
- E2: Frankreich
- E3: Italien
- E4: Niederlande
- E5: Schweden
- usw.
Anhängerkupplungen mit E-Prüfzeichen bieten folgende Vorteile:
- Europaweit anerkannte Zulassung
- In der Regel keine Eintragungspflicht, wenn die ABE mitgeführt wird
- Höhere Rechtssicherheit
- Geprüfte Qualität und Sicherheit
Beim Kauf einer Anhängerkupplung sollten Sie daher auf das Vorhandensein eines E-Prüfzeichens achten, um spätere Probleme zu vermeiden.
Erforderliche Dokumentation für nachgerüstete Anhängerkupplungen
Für eine nachgerüstete Anhängerkupplung benötigen Sie folgende Dokumentation:
- ABE oder Teilegutachten der Anhängerkupplung
- Montageanleitung des Herstellers
- Rechnung über den Kauf und die Montage (bei Fachwerkstatt)
- Elektrik-Dokumentation (besonders bei fahrzeugspezifischen Elektrosätzen)
- Bestätigung über die fachgerechte Montage (bei Selbstmontage)
- Ggf. Gutachten einer Prüforganisation
- Eintragungsnachweis (falls eine Eintragung erforderlich war)
Diese Dokumente sollten Sie sorgfältig aufbewahren und bei Fahrten mit Anhänger mitführen, um bei Kontrollen die ordnungsgemäße Installation nachweisen zu können.
Eintragungsverfahren und Kosten
Die Kosten für Eintragung und Abnahme einer Anhängerkupplung setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:
Position |
Durchschnittliche Kosten |
Technische Abnahme (TÜV/DEKRA) |
80-120 € |
Eintragung bei der Zulassungsstelle |
15-30 € |
Ausstellung neuer Fahrzeugpapiere |
10-20 € |
Gesamtkosten für Eintragung |
105-170 € |
Zusätzlich fallen Kosten für die Anhängerkupplung selbst und deren Montage an:
Position |
Durchschnittliche Kosten |
Feste Anhängerkupplung |
100-250 € |
Abnehmbare Anhängerkupplung |
200-500 € |
Elektrosatz für Anhängerkupplung |
50-200 € |
Professionelle Montage |
150-350 € |
Gesamtkosten für Anschaffung und Montage |
300-1.050 € |
Die Gesamtkosten können somit zwischen 405 € und 1.220 € liegen, je nach Art der Kupplung und ob eine Eintragung notwendig ist.
Wo man die Eintragung vornehmen lassen kann (TÜV, DEKRA usw.)
Die Eintragung einer Anhängerkupplung können Sie bei verschiedenen anerkannten Prüforganisationen vornehmen lassen:
- TÜV (Technischer Überwachungsverein): Eine der bekanntesten Prüforganisationen mit zahlreichen Standorten.
- DEKRA: Ebenfalls weit verbreitet mit vielen Prüfstellen bundesweit.
- GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung): Alternative zu TÜV und DEKRA mit wachsendem Filialnetz.
- KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger): Besonders in kleineren Städten präsent.
- FSP (Freier Sachverständiger Prüfer): Unabhängige Prüfer mit oft flexibleren Terminen.
Die eigentliche Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt anschließend bei der zuständigen Zulassungsstelle (Kfz-Zulassungsstelle) Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Folgen einer fehlenden Eintragung
Die Nutzung einer eintragungspflichtigen, aber nicht eingetragenen Anhängerkupplung kann verschiedene Konsequenzen haben, die von Bußgeldern bis hin zu Sicherheitsrisiken reichen.

Rechtliche Konsequenzen bei Nutzung einer nicht eingetragenen Anhängerkupplung
Die Nutzung einer nicht ordnungsgemäß eingetragenen Anhängerkupplung, die eintragungspflichtig wäre, kann zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen:
- Bußgeld: Bei Kontrollen droht ein Bußgeld, das je nach Bundesland und Schwere des Verstoßes zwischen 50 € und 100 € liegen kann.
- Punkte in Flensburg: In bestimmten Fällen können auch Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden.
- Untersagung der Weiterfahrt: Die Polizei kann die Weiterfahrt mit dem Anhänger untersagen.
- Technische Nachprüfung: Es kann eine Nachprüfung bei einer Prüfstelle angeordnet werden.
- Bei schweren Mängeln: Stilllegung des Fahrzeugs in extremen Fällen möglich.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass bei einem Unfall die fehlende Eintragung zu Komplikationen führen kann, da die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt sein könnte.
Versicherungsaspekte
Besonders problematisch kann die fehlende Eintragung im Versicherungsfall werden:
- Leistungskürzung: Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann ihre Leistungen kürzen, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der nicht eingetragenen Anhängerkupplung besteht.
- Regressforderungen: Bei grober Fahrlässigkeit kann die Versicherung Regressansprüche gegen den Fahrzeughalter geltend machen.
- Kaskoversicherung: Die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung kann Leistungen verweigern, wenn die nicht eingetragene
Häufig gestellte Fragen zur Anhängerkupplung
Ist eine Anhängerkupplung eintragungspflichtig?
Ja, eine nachgerüstete Anhängerkupplung muss im Kfz-Schein eingetragen werden. Dies gilt für alle Varianten, egal ob fest oder abnehmbar. Die Eintragung erfolgt nach der Montage beim TÜV als Erweiterung der Fahrzeugpapiere.
Woher bekomme ich eine ABE für Anhängerkupplung?
Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) erhalten Sie beim Kauf der Anhängerkupplung. Sie liegt der Betriebsanleitung bei oder kann im Zubehörhandel, direkt beim Hersteller oder über die Werkstatt nachgefordert werden.
Wo wird die Anhängerkupplung im Fahrzeugschein eingetragen?
Die Anhängevorrichtung wird im Kfz-Schein unter Punkt 22 (Bemerkungen) eingetragen. Hier finden Sie nach erfolgreicher Abnahme alle relevanten Informationen wie Typ des Hakens und zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers.
Was kostet es, eine Anhängerkupplung nachträglich einbauen zu lassen?
Die Preise für den Anbau einer Anhängerkupplung variieren je nach Auto und Werkstatt zwischen 300-800€. Günstige Angebote gibt es oft in Aktionen. Beachten Sie: Zum Materialpreis kommen noch Montage- und Eintragungskosten.
Was muss man beim Nachrüsten einer Anhängerkupplung beachten?
Beim Nachrüsten müssen Sie auf die Kompatibilität zum Fahrzeug, die Bedingungen der Betriebserlaubnis und das zulässige Gesamtgewicht achten. Wichtig sind auch der fachgerechte Einbau und die elektrische Verbindung gemäß Herstellervorgaben.
Wer darf Anhängerkupplungen montieren?
Die Montage sollte von einer Fachwerkstatt durchgeführt werden. Theoretisch ist der Einbau auch selbst möglich, wenn Sie die technischen Fähigkeiten besitzen. In diesem Fall benötigen Sie jedoch trotzdem ein Gutachten zur Eintragung der Vorrichtung.
Ist es verboten, mit abnehmbarer Anhängerkupplung zu fahren?
Nein, es ist nicht verboten, mit einer abnehmbaren Anhängerkupplung zu fahren, auch wenn kein Anhänger gezogen wird. Der Vorteil dieser Variante ist, dass sie bei Nichtgebrauch entfernt werden kann und so mehr Platz bietet.
Beste Anhängevorrichtung Marke: