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Welche Reifen sind in Deutschland unzulässig?
In Deutschland sind ausschließlich solche Reifen verboten, die nicht den StVZO-Anforderungen entsprechen oder solche, die gesetzlich untersagte Merkmale aufweisen. Dazu gehört die Nutzung von M+S-Reifen ohne Alpine-Symbol bei winterlichen Bedingungen, eine Profiltiefe unter 1,6 mm, spikesbesetzte Reifen außerhalb einiger Ortschaften, sichtbar beschädigte oder abgefahrene Reifen, sowie nicht zugelassene Reifenkombinationen. Eine Missachtung führt zu Bußgeldern, unschönen Punkten in Flensburg und im Schadensfall sogar bis zum Haftungsausschluss.
Unzulässige Winterbereifung
Seit Oktober 2024 gilt:
- Nur Reifen mit dem Alpine-Symbol (Schneeflocke im Berg, 3PMSF) sind bei Schnee, Eis und Matsch zulässig.
- Reine M+S-Reifen (Mud and Snow – Schnee und Matsch) ohne Alpine-Piktogramm sind bei winterlichen Verhältnissen verboten.
Folgen: 60 € Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.

Untergrenze der Profiltiefe
Die StVZO schreibt eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm im Hauptprofil vor. Reifen, die diese Minimalanforderung nicht erfüllen, sind straßenuntauglich:
| Profiltiefe (mm) | Rechtlich | Gefahr |
|---|---|---|
| ≥ 1,6 | zugelassen | Schlechteres Fahrverhalten, verlängerter Bremsweg, Gefahr von Aquaplaning etc. |
| ≤ 1,6 | verboten | Zusätzlich: Bußgeld, bei Unfall keine Haftung |
Fachwerkstätten empfehlen den Wechsel bereits bei ≤ 3 mm (Sommerreifen) bzw. ≤ 4 mm (Winterreifen).
Verbotene Reifenkombinationen
Folgende Reifentypen dürfen nie zusammen montiert werden, da ansonsten eine sogenannte Mischbereifung entsteht:
- Radial- und Diagonalreifen
- unterschiedliche Reifengrößen auf derselben Achse
- Mischung aus Run-Flat-Reifen und normalen Reifen
Je nach Auto können die Hersteller gewisse Ausnahmen ermöglichen. Diese oben genannten Hinweise gelten, solange in Ihren Fahrzeugpapieren nichts anderes steht.
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Spikereifen in Deutschland
Spikereifen (Metallstifte in der Lauffläche) sind in Deutschland nur in einigen wenigen Schneeregionen und gebirgigen Strecken zeitlich begrenzt zugelassen. Generell verboten ist:
- ihre Nutzung auf Autobahnen
- ihre Verwendung außerhalb des sogenannten Kleinen Deutschen Ecks (Grenzregion zu Österreich, Nähe Salzburg)
Da Spikes zu Straßenschäden führen können und der Grip auf Oberflächen, die nicht stark verschneit oder vereist sind, gemindert ist, hat ihre unzulässige Nutzung ein Bußgeld in Höhe von 50 € zur Folge.
Sichtbare Schäden und Alter
Reifen mit folgenden Mängeln dürfen unter keinen Umständen gefahren werden:
- Risse ≥ 1 mm Breite oder Tiefe in Flanke oder Profil
- Wulstschäden oder Blasenbildung an der Seitenwand
- Beulen durch Karkassenbrüche
- Alterungsrisse (Gummiversprödung) nach Überschreitung des DOT-Alters von 6 Jahren
Diese Defekte reduzieren die strukturelle Integrität und können ein Scheitern der Hauptuntersuchung zur Folge haben.

Zulassungszeichen und Kennzeichnungen
Kontrollieren Sie stets:
- die DOT-Nummer (letzte vier Ziffern: Produktionswoche + Jahr)
- das ECE-Prüfzeichen („E“-Nummer)
- den Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex; Eintragung im Fahrzeugschein
Fehlende oder ungenügende Kennzeichnungen sind illegal und bergen zudem Versicherungsrisiken.
Konsequenzen bei Verstößen
Hier sind einige mögliche Strafen (ohne Gewähr):
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Folgen |
|---|---|---|---|
| Falsche Winterbereifung | 60 € | 1 | Versicherung greift im Schadensfall nicht |
| Profiltiefe < 1,6 mm | 60 € | 1 | Höheres Unfallrisiko, Versicherung kann verfallen |
| Nicht zugelassene Reifenbauart | 90 € | 1 | Erlöschung Betriebserlaubnis |
| Sichtbare Schäden (Risse, Blasen) | 75 € | 1 | Nichtbestehen der HU |
Zusätzlich drohen im Schadensfall zivilrechtliche Haftungsansprüche.
Praxisempfehlungen zur Selbstuntersuchung
- Monatlicher Luftdruck- und Profiltiefencheck
- Sichtprüfung auf Risse, Beulen und Fremdkörper in der Lauffläche
- DOT-Kontrolle jährlich vor Saisonwechsel
- Bei Unsicherheiten Fachwerkstatt aufsuchen
Diese Schritte helfen, mangelhafte Reifen frühzeitig zu erkennen und so Bußgelder und Unfälle zu vermeiden.
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Leserfragen
Darf ich mit M+S-Reifen bei winterlichen Bedingungen fahren?
Nein, ohne das Alpine-Symbol sind M+S-Reifen im Winter nicht ausreichend.
Ist ein 5 Jahre alter Reifen noch verkehrstauglich?
Reifendefekte können unabhängig vom Alter auftreten; erst ab einem Alter von 6 Jahren gelten Reifen pauschal als weniger sicher.
Was tun bei Felgenschäden?
Eine beschädigte Felge kann die Reifenintegrität gefährden – Reifen sofort prüfen lassen.
Fazit
Zusammengefasst sind Reifen verboten, die bei winterlichen Verhältnissen kein Alpine-Symbol aufweisen, eine Profiltiefe von unter 1,6 mm haben, unzulässige Bauarten, Reifen mit sichtbaren Rissen oder Versprödung sowie Spikes in nahezu allen Regionen und Ortschaften Deutschlands. Regelmäßige Kontrollen der Profiltiefe, des DOT-Alters und Sichtprüfungen sorgen für eine unbeschwerte und sichere Fahrt.