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Motorradbeleuchtung: Erklärung und Vorschriften

Inhaltsverzeichnis

  1. Welche Beleuchtung gibt es an einem Motorrad?
  2. Die rechtlichen Grundlagen verstehen
  3. Welche Beleuchtung gehört an Ihr Motorrad?
  4. LED-Technologie: Was ist erlaubt?
  5. Weitere Regelungen
    1. Wartung und Pflege der Motorradbeleuchtung: Darauf sollten Sie achten
  6. Fazit

Motorradbeleuchtung ist gesetzlich genau geregelt. Wer Scheinwerferlampen für sein Motorrad auswählt, muss wissen, was auf deutschen Straßen zulässig ist. Besonders beim Umbau, der Restauration oder beim Tuning greifen viele zu auffälligen Leuchten, doch nicht jede ist erlaubt. Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und EU-Vorgaben legen genau fest, welche Lichttechnik verwendet werden darf. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Beleuchtungsvorschriften gelten, welche Komponenten vorgeschrieben sind und wie Sie legale Scheinwerferlampen beim Kauf für Ihr Motorrad erkennen.

Welche Beleuchtung gibt es an einem Motorrad

Welche Beleuchtung gibt es an einem Motorrad?

Die Beleuchtung eines Motorrads ist in vielen Punkten mit der eines klassischen Pkw vergleichbar. Sie umfasst nicht nur das Ausleuchten der Fahrbahn, sondern auch wichtige Signale für andere Verkehrsteilnehmer. Die folgenden Komponenten gehören zur serienmäßigen Motorradbeleuchtung:

  1. Abblendlicht und Fernlicht
    Meist als kombinierte Einheit verbaut, sorgen Abblend- und Fernlicht für ausreichende Sicht bei Dunkelheit oder schlechten Wetterverhältnissen. Sie sind für die aktive Beleuchtung nach vorne verantwortlich.
  2. Blinker
    Blinkleuchten sind unverzichtbar, um Richtungsänderungen oder Überholmanöver anzuzeigen. Sie befinden sich sowohl vorne als auch hinten am Fahrzeug.
  3. Bremslicht
    Das rote Bremslicht leuchtet bei Betätigung der Bremse auf und warnt den nachfolgenden Verkehr.
  4. Schlusslicht und Begrenzungsleuchten
    Diese Lichter dienen der Sichtbarkeit bei Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen. Das Schlusslicht ist dauerhaft eingeschaltet, sobald das Abblendlicht aktiviert ist.
  5. Rückstrahler
    Rückstrahler fürs Motorrad gehören zur passiven Sicherheitsausstattung und reflektieren das Licht anderer Fahrzeuge. Es gibt sie in unterschiedlichen Varianten: zentral am Heck, seitlich am Motorrad oder als Bestandteil der Kennzeichenhalterung.
  6. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchte
    Diese Leuchten kommen bei starker Sichtbehinderung durch Nebel zum Einsatz. Für den Austausch stehen verschiedene Glühlampen für Nebelscheinwerfer am Motorrad zur Verfügung – bei uns finden Sie alle gängigen Varianten.
  7. Seitliche Rückstrahler
    Die seitlich angebrachten Rückstrahler erfüllen einen wichtigen Sicherheitszweck: Sie machen Ihr Motorrad für den Querverkehr an Kreuzungen sichtbar und sorgen dafür, dass es auch beim Parken am Straßenrand nicht übersehen wird.

Die rechtlichen Grundlagen verstehen

Die rechtlichen Grundlagen verstehen

Die Vorschriften zur Motorradbeleuchtung in Deutschland richten sich in erster Linie nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), werden jedoch zunehmend durch europäische Regelungen ergänzt. Seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie 93/92/EWG für Zwei- und Dreiräder hat europäisches Recht Vorrang vor nationalem Recht. Das bedeutet: Moderne Motorräder werden überwiegend nach EU-Typgenehmigungsstandards zugelassen – nicht mehr ausschließlich auf Basis der klassischen deutschen Vorschriften.

Hinweis von unseren Kfz-Profis bei AUTODOC: Sie können sich nicht einzelne Vorschriften aus beiden Systemen „herauspicken“. Entscheidend ist, dass alle Beleuchtungskomponenten entweder vollständig der deutschen StVZO oder komplett den EU-Vorgaben entsprechen. Das gilt insbesondere bei Nachrüstungen – etwa für Zusatzscheinwerfer oder den Umbau auf LED-Technik.

Welche Beleuchtung gehört an Ihr Motorrad?

Jedes zugelassene Motorrad muss über eine Grundausstattung verfügen, die anderen Verkehrsteilnehmenden eindeutig signalisiert: Hier kommt ein Zweirad. Zur Pflichtausstattung gehören Abblendlicht und Fernlicht (meist in einem Scheinwerfer kombiniert), Blinker vorne und hinten, Bremslichter sowie Schluss- und Begrenzungsleuchten. Zusätzlich sind Rückstrahler hinten und an den Seiten vorgeschrieben.

Je nach Motorradtyp und Baujahr können weitere Komponenten hinzukommen. Nebelscheinwerfer sind erlaubt, aber nicht verpflichtend, während Nebelschlussleuchten nur bei extremen Sichtverhältnissen unter 50 Metern eingeschaltet werden dürfen. Moderne Maschinen verfügen oft über Tagfahrlicht, das bei Neufahrzeugen seit 2021 sogar Pflicht ist.

LED-Technologie: Was ist erlaubt?

LED-Scheinwerfer erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie heller leuchten, weniger Strom verbrauchen und länger halten als herkömmliche Halogenlampen. Grundsätzlich sind LED-Motorradscheinwerfer erlaubt, sofern sie über die entsprechende ECE-Prüfnummer oder EG-Typgenehmigung verfügen. Diese Kennzeichnung finden Sie meist auf einem kleinen Aufkleber am Scheinwerfer selbst.

Bei der Nachrüstung von LED-Technik wird es komplizierter. Tauschen Sie nur die Leuchtmittel in vorhandenen Halogen-Scheinwerfern gegen LED-Birnen aus, erlischt automatisch die Betriebserlaubnis Ihres Motorrads. Der Grund: LED-Leuchtmittel haben andere Abstrahlcharakteristiken und können andere Verkehrsteilnehmende blenden. Für legale LED-Nachrüstungen benötigen Sie komplette Scheinwerfereinheiten mit entsprechender Zulassung.

Weitere Regelungen

Alle nach vorne gerichteten Leuchten eines Motorrads müssen stets weiß leuchten. Das Motorrad-Rücklicht hingegen ist zwingend in roter Farbe auszuführen. Seitliche Beleuchtungselemente dürfen in Gelb gehalten sein.

Wichtig: Es dürfen ausschließlich Scheinwerfer und Leuchten verbaut werden, die über eine gültige ECE- oder EG-Prüfnummer verfügen. Fehlt eine entsprechende Zulassung, ist eine Sonderabnahme durch eine anerkannte Prüforganisation erforderlich – etwa durch den TÜV oder die GTÜ.

Wartung und Pflege der Motorradbeleuchtung

Wartung und Pflege der Motorradbeleuchtung: Darauf sollten Sie achten

Moderne LED-Technik ist zwar langlebig und weitgehend wartungsarm – dennoch sollte die Beleuchtung Ihres Motorrads regelmäßig überprüft und gepflegt werden. Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei, Ihre Lichtanlage verkehrssicher zu halten:

  1. Regelmäßige Sichtkontrolle
    Überprüfen Sie in regelmäßigen Abständen die Funktion aller Leuchten, besonders vor längeren Fahrten, nach der Winterpause oder längerer Standzeit.
  2. Korrosionsprüfung an Steckverbindungen
    Kontrollieren Sie alle Anschlüsse auf Korrosion oder Feuchtigkeitseintritt. Oxidierte Kontakte können zu Wackelkontakten oder Ausfällen führen.
  3. Reinigung der Streuscheiben
    Verschmutzte Scheinwerfer und Rückleuchten verringern die Lichtausbeute deutlich. Zudem kann starke Verschmutzung bei der Hauptuntersuchung als Mangel gewertet werden.
  4. Ersatzlampen für Halogenleuchten mitführen
    Falls Ihr Motorrad noch mit Halogenlampen ausgestattet ist, sollten Sie immer Ersatz mitführen. Ein plötzlicher Ausfall unterwegs ist gefährlich und kann bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld nach sich ziehen.
  5. Besonderheiten bei LED-Beleuchtung beachten
    LED-Leuchten gelten als langlebig. Wenn jedoch eine LED-Einheit ausfällt, ist häufig nur der komplette Austausch möglich. Achten Sie auf rechtzeitigen Ersatz und zugelassene Komponenten.

Fazit

Die Vorschriften für Motorradbeleuchtung werden zunehmend von europäischen Standards geprägt, wobei Sicherheit und Einheitlichkeit im Vordergrund stehen. LED-Technologie setzt sich weiter durch und bietet viele Vorteile, erfordert aber bei Nachrüstungen besondere Aufmerksamkeit bezüglich der Zulassung.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt Beleuchtungskomponenten mit entsprechender ECE-Prüfnummer oder EG-Typgenehmigung. So eignen sich beispielsweise unsere Motorrad-Scheinwerfer für viele unterschiedliche Modelle. Bei Unsicherheiten hilft eine Beratung durch anerkannte Prüforganisationen wie TÜV oder GTÜ, bevor teure Nachrüstungen erfolgen. So bleibt Ihr Motorrad nicht nur legal unterwegs, sondern auch optimal für alle Fahrsituationen gerüstet.

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