Führerschein umtauschen: Tabelle, Fristen, Kosten und so geht's
Nach der Einführung des einheitlichen Führerscheinformats im Januar 2013 ist es demnach entscheidend, bis spätestens Januar 2033 den alten Schein mit dem neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat ausgetauscht zu haben. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Fristen, Kosten und wie man den Umtausch des Führerscheins durchführt.
Warum muss ich meinen Führerschein umschreiben lassen?
Es gibt verschiedene Gründe, den Führerschein umschreiben zu lassen. Die vorab erwähnte EU-weite Vereinheitlichung ist einer, doch es gibt noch weitere: Führerscheine im neuen EU-Format besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Umtauschen des Führerscheins notwendig. Die Entscheidung der EU, Führerscheine zu vereinheitlichen, basiert darauf, die Scheine durch moderne Sicherheitsmerkmale fälschungssicher zu machen und Manipulationen zu erschweren. Ein weiterer Vorteil der Vereinheitlichung ist die bessere Verwaltung. Durch eine Standardisierung wird diese vereinfacht und es ist Behörden leichter, Informationen bei Verkehrsverstößen oder bei der Überprüfung der Fahrerlaubnis effizienter zu übermitteln. Auch eine Erweiterung oder Änderung der Fahrerlaubnis, wie zum Beispiel der Erwerb zusätzlicher Fahrzeugklassen, bedingt eine Umschreibung des Scheins. Weitere wichtige Gründe für eine Änderung sind der Umzug in ein neues Land, in dem der deutsche Schein keine Gültigkeit besitzt, sowie der Verlust oder Diebstahl des Dokuments. Ein wesentlicher Vorteil des einheitlichen Führerscheinformats für alle Fahrer und Fahrerinnen ist, dass man den EU-Führerschein nicht umtauschen muss, wenn man innerhalb der Europäischen Union umzieht. Ähnlich wie viele andere Dinge, die mit dem Fahrzeug zu tun haben, wie zum Beispiel der Verbandskasten im Auto, besitzt der Führerschein ein Ablaufdatum, dass man nicht verpassen sollte, um Bußgelder oder Strafen zu vermeiden.
Den alten Führerschein umtauschen: So geht's
Anders als viele andere Behördengänge in Deutschland ist der Umtausch des Führerscheins unkompliziert. Zunächst gilt es, die zuständige Behörde zu finden. In der Regel ist die Fahrerlaubnisbehörde, auch Führerscheinstelle genannt, des eigenen Wohnorts für den Umtausch verantwortlich. Möchte man herausfinden, um welche Behörde es sich handelt, dann sollte man die Website der eigenen Stadt- oder Kreisverwaltung besuchen, auf der man die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der zuständigen Stelle findet. Da viele Fahrerlaubnisbehörden nur noch mit Terminvergaben arbeiten, um Wartezeiten zu minimieren, sollte man online oder per Telefon einen Termin buchen. Vor dem vereinbarten Termin ist es wichtig, alle benötigten Unterlagen vorzubereiten. Der alte Führerschein, der Ausweis oder Reisepass und ein Passfoto sind üblicherweise die geforderten Unterlagen, die man mitbringen muss. Beim Termin gibt man diese ab und der Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin kann den Antrag stellen. Die Gebühren für den Umtausch des alten Papierführerscheins zum EU-Kartenführerschein betragen bundesweit ca. 25 €. Nach Antragsstellung beträgt die Wartezeit, bis zum Eintreffen des neuen Führerscheins einige Wochen. Man kann ihn entweder selbst abholen oder, wenn die Führerscheinstelle dies anbietet, ihn auch per Post erhalten.
Führerschein umtauschen: Tabelle

Für das Umtauschen der Führerscheine gelten Fristen, die sich nach dem Ausstelldatum des alten Dokuments richten. Die Reihenfolge, in der Autofahrende in Deutschland ihre Führerscheine umtauschen müssen, ist gesetzlich geregelt. So gibt es einen Stufenplan, der dafür sorgen soll, dass die Behörden nicht überlastet werden. Für das Jahr 2025, genauer gesagt bis spätestens zum 19. Januar, müssen alle, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und noch Papierführerscheine besitzen, ihre alten Führerscheine umtauschen. Besitzer und Besitzerinnen dieser Jahrgänge, die Scheckkartenführerscheine haben, müssen diese erst ab 2026 umtauschen. Um die Fristen der Umtauschintervalle besser darzustellen, bedienen wir uns Umtausch-Tabellen, die eine schnelle und unkomplizierte Übersicht bieten:
Bis 31.12.1998 ausgestellte Führerscheine
Geboren |
Ablauftag der Umtauschfrist |
Vor 1953* |
19.01.2033 |
1953–1958 |
19.01.2022 (die Frist wurde bis 19.07.2022 verlängert) |
1959–1964 |
19.01.2023 |
1965–1970 |
19.01.2024 |
1971 oder später |
19.01.2025 |
* Die Ausnahme vom vorgezogenen Umtauschen des Führerscheins bei Personen vor Jahrgang 1953, ist darin begründet, dass davon auszugehen ist, dass viele altersbedingt von einem neuen Führerschein keinen Gebrauch machen werden. Sollte dies allerdings der Fall sein, dann müssen auch diese Personen den Umtausch vornehmen.
Ab 01.01.1999 ausgestellte Führerscheine
Jahr der Ausstellung |
Ablauf der Umtauschfrist |
1999–2001 |
19.01.2026 |
2002–2004 |
19.01.2027 |
2005–2007 |
19.01.2028 |
2008 |
19.01.2029 |
2009 |
19.01.2030 |
2010 |
19.01.2031 |
2011 |
19.01.2032 |
2012–18.01.2013 |
19.01.2033 |
Wichtig zu beachten ist, dass diese Fristen nicht überschritten werden sollten, ein vorzeitiger Umtausch des Führerscheindokuments jedoch zu jederzeit möglich ist.
Umtausch von Papierführerscheinen
Der Umtausch der Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden, ist zeitlich näher angesetzt als der von Führerscheinen im Scheckkartenformat. Durch das deutlich höhere Alter dieser Dokumente ist davon auszugehen, dass jahrelanger Gebrauch sie entweder beschädigt oder schwer bzw. unlesbar gemacht hat oder sich veraltete Daten in ihnen befinden. Der vorgezogene Umtausch stellt sicher, dass diese alten Scheine durch aktuelle, fälschungssichere und haltbarere Scheckkartenführerscheine ersetzt werden. Zudem sind ältere Papierführerscheine deutlich einfacher zu fälschen als die seit 1999 ausgestellten Scheine im Scheckkartenformat. Der Vorteil eines gestaffelten Umtauschs ist die Entlastung der Behörden, denn eine klare Fristensetzung verhindert, dass alle, die einen Führerschein besitzen, zur gleichen Zeit einen Umtausch vornehmen lassen wollen. Wer einen Führerschein umtauschen muss ist folglich nach klar strukturierten Fristen einzusehen. Alle, die 1971 oder danach geboren wurden und eine Fahrerlaubnis besitzen, haben demnach zum 19.01.2025 ihren Führerschein umzutauschen.
Welche Dokumente benötige ich, um meinen Führerschein zu ersetzen?
Für die Beantragung eines Umtauschs benötigt man bestimmte Dokumente und Unterlagen, die man zum vereinbarten Termin bei der Führerscheinstelle unbedingt mitbringen muss. Für den Nachweis der Identität hat man die Wahl zwischen einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass. Der alte Führerschein muss ebenfalls mitgebracht werden, denn diesen hat man dem Sachbearbeiter bzw. der Sachbearbeiterin vorzulegen. Außerdem muss ein aktuelles biometrisches Passfoto abgegeben werden, welches auf den neu ausgestellten Führerschein kommt. Ist der alte Führerschein von einer Ausstellungsbehörde ausgestellt worden, die nicht Ihrem aktuellen Wohnsitz entspricht, müssen sie zudem eine Karteikartenabschrift bei der alten Behörde anfordern und diese zum Termin für den Umtausch mitbringen. Wenn der alte Führerschein gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben, dann muss eine eidesstattliche Erklärung abgegeben werden. Dies kann man in der Regel direkt bei der Führerscheinstelle machen, sollte in einem solchen Fall aber mit zusätzlichen Gebühren rechnen. In vielen Fällen lohnt sich bei Verlust die Suche nach dem alten Schein im Fahrzeug, denn er könnte unbemerkt auf den Fahrzeugboden oder unter die Autositzauflage gefallen sein.
Wie lange ist ein neuer Führerschein gültig?
In Deutschland und in der EU haben Führerscheine, die nach dem 19.01. 2013 ausgestellt wurden, eine Gültigkeit von 15 Jahren. Hintergrund dieser Frist sind verschiedene Faktoren, unter anderem die Aktualität der Daten, die Erneuerung von Sicherheitsmerkmale dieser Dokumente und die Schaffung einer EU-weiten Einheitlichkeit und Standardisierung. Die Antwort auf die Frage „Wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?“, finden Sie, wenn Sie einen Scheckkartenführerschein, der vor dem 1.1.1999 ausgestellt wurde, zudem auf dem Schein selbst, denn das Ablaufdatum befindet sich bei Ziffer 4b auf der Vorderseite des Scheckkartenführerscheins. Nach Ablauf der 15 Jahre müssen Sie den Schein lediglich neu beantragen, es ist kein erneuter Führerschein- oder Gesundheitstest erforderlich.
Wo kann ich meinen Führerschein umtauschen?
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist die Stelle, die für einen Umtausch des Führerscheins verantwortlich ist. Diese, auch Führerscheinstelle genannte, Behörde, ist in der Regel Teil der für Sie zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung. Am einfachsten geht man für die Ermittlung auf die Website der Stadtverwaltung oder des Landratsamts und entnimmt dieser die benötigten Informationen. Allerdings sollte man nicht ohne Termin zum Amt gehen, denn viele Führerscheinstellen arbeiten ausschließlich über Terminvergaben. Die meisten Behörden bieten hierfür eine telefonische Terminvereinbarung oder eine Onlinebuchungsoption an. Einige wenige Bundesländer bieten bereits einen Online-Umtausch, der komplett digital abläuft, an. Die Voraussetzung dafür ist, dass keine Gesundheits- oder persönlichen Daten geändert werden müssen.
Wie viel kostet es, einen Führerschein zu ersetzen?
Die Kosten für das Umtauschen des Führerscheins liegen bundesweit bei ca. 25 €, können aber, je nach Führerscheinstelle und Bundesland zwischen 25 und 40 € fluktuieren. Zusätzliche Kosten, die man für diesen Prozess einplanen sollte, sind ein neues Passfoto, eine Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein nicht am aktuellen Wohnsitz ausgestellt wurde sowie eine eidesstattliche Erklärung bei Verlust oder Diebstahl. Je nach der individuellen Situation kann man also mit Gesamtkosten zwischen 25 und 80 Euro rechnen. Für eine bessere Kostenplanung ist es empfehlenswert, sich mit der zuständigen Führerscheinstelle in Verbindung zu setzen und die genauen Kosten zu erfragen. Verliert man den neuen Führerschein, betragen die anfallenden Kosten ungefähr 30 bis 60 Euro. Zu diesen Kosten muss man in einem solchen Fall noch die Verlustanzeige bei der Polizei und ein neues biometrisches Passfoto rechnen.
Frist zur Ersetzung des Führerscheins verpasst: Konsequenzen und Bußgelder
Wenn die Frist zur Ersetzung des alten Führerscheins in das neue EU-Format verpasst wird, drohen verschiedene Konsequenzen, da man eine Ordnungswidrigkeit begeht. Zum einen gibt es bei Fristüberschreitung eine Geldbuße in Höhe von 10 Euro, die man zu zahlen hat, zum anderen kann es zu Problemen bei Verkehrskontrollen kommen, da die alten Führerscheine nicht mehr als valide Fahrerlaubnis erachtet werden. Befindet man sich im Ausland, kann dies zusätzliche Schwierigkeiten nach sich ziehen. Ein abgelaufener Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat, kann aber dennoch für unnötigen Ärger sorgen. Unser Tipp ist es, sich über die gültigen Fristen zu informieren und frühzeitig den Umtausch zu beantragen.
Muss ich meinen Führerschein ändern, wenn ich im Ausland wohne?
Die Antwort auf die Frage nach der Gültigkeit und Anerkennung des Führerscheins unterscheidet sich basierend darauf, ob man innerhalb der EU wohnt oder außerhalb. Lebt man innerhalb der EU, dann bleibt der deutsche Führerschein in allen EU-Ländern so lange gültig, bis er abgelaufen ist oder umgetauscht werden muss. Befindet sich der neue Wohnsitz außerhalb der EU, dann muss man in vielen Ländern den deutschen Führerschein in einen Führerschein umschreiben lassen, der in dem jeweiligen Land Gültigkeit besitzt. Wohnt man längerfristig oder dauerhaft in einem Land, das sich nicht in der Europäischen Union befindet, ist es anzuraten, sich bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnsitzlandes über die rechtlichen Anforderungen zu informieren, um nicht ungewollt den Versicherungsschutz zu verlieren oder rechtlichen Konsequenzen ausgesetzt zu sein.
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