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Mit welchen Reifen darf ich ohne Eintragung fahren? Die Reifengröße im Fahrzeugschein
Die richtige Auswahl der Reifen für Ihr Auto ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Häufig stellt sich die Frage, welche Reifen ohne zusätzliche Eintragung im Fahrzeugschein zulässig sind. In diesem Artikel setzen wir uns damit auseinander, welche Reifen ohne Eintragung verwendet werden dürfen, welche Ausnahmen es gibt und worauf bei der Auswahl geachtet werden sollte.
Mit welchen Reifen darf ich ohne Eintragung fahren?
Reifen dürfen ohne zusätzliche Eintragung verwendet werden, wenn sie den Angaben in der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem „Fahrzeugschein“) entsprechen. Diese Angaben umfassen die Reifengröße, Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitsindex. Zusätzlich können auch alternative Reifengrößen zulässig sein, wenn sie im sogenannten Certificate of Conformity, also der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, des Fahrzeugs aufgeführt sind. Diese Bescheinigung gibt weitere freigegebene Reifenkombinationen an, die ohne separate Eintragung genutzt werden dürfen. Wichtig ist, dass die Reifen- und Felgenkombination den technischen Anforderungen des Fahrzeugs entspricht und keine Beeinträchtigung der Fahreigenschaften oder Sicherheit entsteht. Wenn Unsicherheiten bestehen, empfiehlt sich ein Blick in die Betriebsanleitung des Fahrzeugs oder die Rücksprache mit einem Fachhändler. Werden abweichende Reifen verwendet, ist eine Prüfung und gegebenenfalls eine Eintragung durch den TÜV oder eine ähnliche Prüforganisation erforderlich.
Wo steht die Reifengröße im Fahrzeugschein?
Die Reifengröße ist im Fahrzeugschein, offiziell als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet, unter den Punkten 15.1 und 15.2 angegeben. Diese Felder enthalten die Maße für die vorderen und hinteren Achsen, falls diese unterschiedlich sind. Für einen Reifen mit der Spezifikation 205/55 R16 91V erhalten wir beispielsweise Informationen über die Breite, das Verhältnis von Höhe zu Breite, die Bauart (in diesem Fall Radialreifen), den Felgendurchmesser, den Lastindex und den Geschwindigkeitsindex. In einigen Fällen werden jedoch nicht alle möglichen Reifengrößen im Fahrzeugschein aufgeführt. Zusätzlich zugelassene Größen finden sich häufig in der Übereinstimmungsbescheinigung, die beim Fahrzeugkauf ausgehändigt wird. Diese Angaben sind entscheidend, da sie sicherstellen, dass die montierten Reifen den technischen Vorgaben des Fahrzeugs entsprechen. Wer unsicher ist, sollte die Dokumente prüfen oder einen Fachhändler zurate ziehen, um Bußgelder oder Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Kann ich mit anderen Reifen fahren als im Fahrzeugschein angegeben?
Es ist möglich, mit anderen Reifen zu fahren, wenn sie in den CoC-Papieren (Certificate of Conformity) des Fahrzeugs aufgeführt sind oder eine Freigabe vom Hersteller vorliegt. Wichtig ist, dass die Reifen- und Felgenkombination den technischen Anforderungen des Fahrzeugs entspricht und weder die Fahreigenschaften noch die Sicherheit beeinträchtigt. Wird eine Reifengröße verwendet, die nicht in den offiziellen Dokumenten gelistet ist, muss eine Einzelabnahme durch den TÜV, die DEKRA oder eine vergleichbare Prüforganisation erfolgen. Nach erfolgreicher Prüfung ist diese Änderung in die Fahrzeugpapiere einzutragen. Ohne Eintragung oder Freigabe kann das Fahren mit abweichenden Reifen zu Bußgeldern, Problemen bei Kontrollen oder dem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Eine sorgfältige Prüfung vor der Montage ist daher unverzichtbar.
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Wie bekomme ich heraus, mit welchen Reifen ich fahren darf?
Um herauszufinden, mit welchen Reifen man fahren darf, lohnt sich zunächst ein Blick in Teil I der Zulassungsbescheinigung Teil I. Unter den Punkten 15.1 und 15.2 sind die zugelassenen Reifengrößen für Vorder- und Hinterachse angegeben. Zusätzlich enthalten die CoC-Papiere, die beim Fahrzeugkauf ausgehändigt werden, weitere freigegebene Reifengrößen und Kombinationen. Auch die Betriebsanleitung des Fahrzeugs kann hilfreiche Informationen liefern. Für spezielle Fragen oder Unsicherheiten empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Fahrzeughersteller, einem Reifenfachhändler oder einer Prüforganisation. Zudem bieten viele Reifenhändler und Hersteller Online-Tools an, mit denen anhand des Fahrzeugmodells die zulässigen Reifen ermittelt werden können. So lässt sich sicherstellen, dass die ausgewählten Reifen den gesetzlichen und technischen Anforderungen entsprechen und keine Eintragung erforderlich ist.
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